Religionsfreiheit der Bahai und iranische Außenpolitik
3. Juni 2007 | Beitrag eingestellt von Emanuel | Bisher 1,727 Aufrufe
Heute gibt es Neuigkeiten aus dem Bundestag, der unter anderem auch die Probleme der Bahá’í in aller Welt — übrigens auch in Deutschland — aufgreift. Im Folgenden ein Bericht zu einer Plenardebatte:
Am 24. Mai gab es eine Plenardebatte im Deutschen Bundestag zur weltweiten Religionsfreiheit. Der Plenardebatte lagen der Antrag der Koalitionsfraktionen zur „Solidarität mit verfolgten Christen und anderen verfolgten religiösen Minderheiten“ (Drucksache 16/3608) sowie zwei Anträge der Oppositionsfraktionen zugrunde. Wie dem Protokoll entnommen werden kann, werden in der Debatte von verschiedenen Rednern alle gegenwärtigen Probleme der Bahá’í in Iran, Ägypten sowie in Hamburg angesprochen. Auch die Lage der Bahá’í in Turkmenistan wird erwähnt.
Frau Christa Riemann-Hanewinckel (SPD) führt die Problematik der fehlenden Personenstandsdokumente für die Bahá’í in Ägypten als Beispiel an, „was es bedeutet, für sich persönlich keine Religionsfreiheit in Anspruch nehmen zu können“. [vgl. S. 10200, Abschnitt B]: „Sie sind illegal, quasi nicht existent. Sie können jederzeit inhaftiert werden. Sie sind äußerst schutzlos. Sie können sich auf keine Rechte berufen. In unseren Geschichtsbüchern wurde dieser Zustand als vogelfrei beschrieben; wir erinnern uns. Bevor jemand für vogelfrei erklärt wurde, gab es aber immerhin eine Art Rechtsakt.“
Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagt in Bezug zu Turkmenistan: „Der maximalen Verfolgung sind die Juden, die Bahá’í und die Zeugen Jehovas ausgesetzt. Diesen geht es richtig dreckig.
Sie trauen sich noch nicht einmal zu sagen, dass sie gerne eine anerkannte Religionsgemeinschaft wären, weil schon das verfolgungsauslösend wäre.“ Im Vergleich zu verfolgten Christen, so Beck weiter im Hinblick auf den Antrag der Koalitionsfraktion, seien „Juden und Bahá’í in diesen Ländern oft noch einer viel stärkeren Verfolgung ausgesetzt. […] Ich war im Januar mit meinem Fraktionsvorsitzenden im Iran. Dort sind die großen christlichen Gemeinschaften im Parlament vertreten. Die Bahá’í sind dagegen völlig rechtlos, weil es nach muslimischen Glauben legitimerweise keinen Propheten und Religionsgründer nach Mohammed geben kann.“ [vgl. S. 10205, Abschnitt C]
Weiterhin spricht er die gegenwärtige Diskussion um die Deutsche Islam-Konferenz an. Als Beispiel dafür, dass Muslime auch in Deutschland die Glaubensfreiheit der anderen Religionsgemeinschaften nicht respektieren führt er an: „In Hamburg verhindert die Schura die Einbeziehung der Bahaireligion in den interreligiösen Dialog“ — daraufhin wird der Einwurf des Hamburger FDP-Abgeordneten, Burkhardt Müller-Sönksen, notiert: „Ein Skandal!“ — Beck weiter: „Ich meine: So etwas ist nicht zu akzeptieren. Muslime können theologisch der Meinung sein, dass der Bahaiglaube ein völlig irriger Glaube ist, aber in dieser Gesellschaft müssen sie Andersgläubigen den gleichen Respekt zollen, den sie für sich einfordern.“ [vgl. S. 10206, Abschnitt C]
In weiteren Reden erwähnen auch Angelika Graf (SPD) und Alois Karl (CDU/CSU) die Verfolgungen der Bahá’í.
In der abschließenden Abstimmung wird der Antrag der Koalition, der explizit die verfolgten Christen benennt, aber auch einen, wenn auch schwachen Absatz zu den Bahá’í enthält, mehrheitlich angenommen.











